Energieausweisauftrag

 

Auftrag zur Erstellung eines Energieausweises für ein Wohngebäude:

Unter Berücksichtigung des Baujahres, der Übergangsfristen u. a. sieht die EnEV 2007 für Wohngebäude (Bestands- und Neuimmobilien) verpflichtend die  Erstellung von verbrauchs- oder bedarfsorientierten  Energieausweisen vor (§§ 16 ff. EnEV). Welcher Ausweis für welches Gebäude benötigt wird und welche Ausweispflicht auf Ihre Wohnung oder auf Ihr Haus anzuwenden ist, erklären wir Ihnen gern auf Anfrage.

Sollten Sie zwischen verbrauchs- und bedarfsbasiertem Energieausweis wählen können, empfehlen wir Ihnen die Erstellung
a)
des kostengünstigen verbrauchsorientierten Energieausweises immer dann, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten wollen. Diese Ausweisvariante enthält keine weiteren Ausführungen mit Vorschlägen zur „energetischen Modernisierung“ Ihres Wohngebäudes. Grundlage des Ausweises ist
die Auswertung des Energieverbrauchs der letzten Jahre mit dem Ergebnis der Errechnung und Darstellung des Energieverbrauchskennwertes. Der Energieverbrauchskennwert wird in kWh(m²/a) zeitlich- und klimabereinigt angezeigt. Der Ausweis soll einen überschlägigen energetischen Qualitätsvergleich von Wohngebäuden ermöglichen.
b)
des zu höheren Kosten erhältlichen bedarfsorientierten Energieausweises immer dann, wenn Sie Ihre Immobilie energetisch modernisieren oder sanieren wollen und möglicherweise günstige Baukredite und Zuschüsse in Anspruch nehmen können. Diese Ausweisvariante enthält umfängliche Modernisierungsvorschläge zur Energieeinsparung und damit zur Verbesserung der Energieeffizienz Ihres Wohngebäudes. Der Ausweis wird auf der Grundlage von Berechnungen des Energiebedarfs erstellt. Die energetische Qualität Ihres Wohngebäudes wird durch die Berechnung des Energiebedarfs  unter standardisierten  Randbedingungen (Normverbrauch an Energiemenge  Heizung, Lüftung, Warmwasserbereitung) ermittelt.

Gebührenübersicht:
Erstellung eines Verbrauchsausweises für Wohngebäude mit                                          50,00 €
Erstellung eines Bedarfsausweises für Wohngebäude bis vier Einheiten mit                275,00 €
Erstellung eines Bedarfsausweises für Wohngebäude bis dreißig Einheiten mit          350,00 €

jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer von z. Z. 19 %.

Ausschließlich zur Erstellung des verbrauchsorientierten Energieausweises ist es nicht erforderlich, eine Energieberatung vor Ort und Besichtigung des Wohngebäudes vorzunehmen. Ausreichend ist, wenn uns vom Auftraggeber die relevanten Gebäudedaten und Energieverbrauchswerte der letzten drei Jahre für das Bewertungsobjekt zur Verfügung gestellt werden.
Sie haben die Möglichkeit, ein Auftragsformular zur rechtsverbindlichen Bestellung eines verbrauchsorientierten Energieausweises über Ihren Computer oder handschriftlich auszufüllen. Hiernach übersenden Sie uns bitte das von Ihnen unterschriebene Auftragsformular  per Fax oder auf dem Postweg. Der zehn Jahre gültige Energieausweis wird Ihnen mit Gebührenrechnung in wenigen Tagen zugesandt.  


Zur Bearbeitung des Auftragsformulars und Bestellung klicken Sie bitte hier.



Fragen zum Inhalt beantworten wir Ihnen gern. Senden Sie uns eine E-Mail oder telefonieren Sie einfach mit uns!

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