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Neu bei uns: Der „Energieausweis“:
Nach Einführung der Energieeinsparverordnung 2007(EnEV 2007) erstellen wir kostengünstig bedarfs- und verbrauchsorientierte Energieausweise für Wohngebäude.

Eigentümern, Vermietern und Ausstellern stehen jetzt klare und verlässliche Rahmenbedingungen für die Ausstellung von Energieausweisen zur Verfügung. Die für Neuvermietung und Verkauf von Wohnungen und Gebäuden geltende Verpflichtung zur Vorlage eines Energieausweises kann damit wie geplant stufenweise für die verschiedenen Wohngebäudetypen - in Abhängigkeit des Baujahres - ab dem 1. Juli 2008 umgesetzt werden. Für Nichtwohngebäude muss der Energieausweis ab dem 1. Juli 2009 vorgelegt bzw. bei Gebäuden mit öffentlichen Dienstleistungen und einer Nutzfläche > 1.000 m² ausgehangen werden.


Stichtage für die Vorlage eines Energieausweises in Abhängigkeit von der Gebäudeart und des Baujahres:
Kern der Neuregelungen der Energieeinsparverordnung ist die Differenzierung bei Bedarfs- und Verbrauchsausweisen nach der Anzahl der Wohneinheiten. Für eine Übergangszeit bis zum 30.09.2008 gilt zunächst volle Wahlfreiheit für alle Wohngebäude. Ab dem 01.10.2008 ist ein so genannter Bedarfsausweis nur für Wohngebäude bis zu vier Wohneinheiten Pflicht, die nicht das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen und deren Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde. Für alle übrigen Wohngebäude bleibt es dagegen bei der Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen.