Honorar

 

Privatgutachten werden grundsätzlich nach der Gebührentabelle der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure -HOAI § 34 Abs. 1- abgerechnet. Hierbei richten sich die Gebühren nach der Höhe es Verkehrswertes des Bewertungsobjektes.

Exemplarisch einige ausgewählte Honorarsätze:

Verkehrswert in €

Normalstufe in €

Schwierigkeitsstufe* in €

     
70.000 414 - 508 490 - 694
100.000 543 - 664 643 - 910
180.000 786 - 961 933 - 1.309
250.000 977 - 1.193 1.157 - 1628
350.000 1.149 - 1.197 1.356 - 1.908
500.000 1.318 - 1.611 1.559 - 2.198
1.000.000 1.776 - 2.180 2.104 - 2.965

*Bewertung von Wohnungs- oder Erbbaurechten, Baulasten, Rentenverpflichtungen u. a.

Alle Honorarangaben verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

Kurzgutachten oder gutachterliche Stellungnahmen werden als Leistungen für private Mandanten zu günstigen Pauschalsätzen oder als Zeithonorar berechnet. Unternehmensbewertungen werden gesondert nach Mandantenvereinbarung u. a. abgerechnet. Gerichtsgutachten werden nach JVEG vergütet.