Unternehmensbewertung

 

In der Unternehmensbewertung werden nachfolgende Bewertungsverfahren branchenspezifisch und unter Berücksichtigung der Gesellschaftsform -z. B. Kapitalgesellschaft- ausgewählt. Unser Sachverständigenbüro ist in der Praxis mit den Bewertungsverfahren vertraut und bearbeitet diese in enger Absprache mit den Auftraggebern, zu denen Steuerberater, Anwälte und Unternehmer gehören:


Mittelwertverfahren

Die Anwendbarkeit der Bewertungsmethode erfolgt für das verarbeitende Gewerbe (Güterproduzent), also für Unternehmen mit Herstellungsmaschinen, dessen Zeitwert zum Bewertungsstichtag ermittelt wird (z. B. Druckgewerbe, Metallgewerbe, Maschinenbau u. a.).


Stuttgarter Verfahren

Die Anwendbarkeit der Bewertungsmethode erfolgt nach den Bestimmungen des jeweiligen Gesellschaftsvertrages, wobei unter Abfindung oder Ausscheidung eines Gesellschafters die Regelung getroffen wird, „die Abfindung nach den Vermögensteuerrichtlinien (hier: Stuttgarter Verfahren) in der bei Abschluss dieses Gesellschaftsvertrages geltenden Fassungen zu ermitteln“.


Direkte / indirekte Methode

Die Anwendbarkeit der Bewertungsmethode erfolgt für Unternehmen, die in der Bilanzposition Passiva kein Stamm- / Gezeichnetes Kapital ausweisen.


DCF - Verfahren

Die Anwendung erfolgt für Unternehmen –Kapitalgesellschaften-, die ein Stammkapital ausweisen.


Ertragswertmethode Kapitalgesellschaft

Die Anwendung erfolgt für Kapitalgesellschaften, die in der Bilanz –Passiva- ein Stamm- / Gezeichnetes Kapital ausweisen.


Ertragswertmethode Personengesellschaft

Die Anwendung erfolgt für Unternehmen, die kein Stamm- / Gezeichnetes Kapital ausweisen.


Bewertung von Krisenunternehmen - Due-Diligence-Prüfung -

Die Anwendbarkeit der Methode erfolgt für den Kauf eines Krisenunternehmens (Turnaround Analyse), der insgesamt für den Käufer, für den Verkäufer und alle Beteiligten vorteilhaft und ein relativ unriskantes und lukratives Investment sein kann.


Rechnungslegung und Gewinn- und Verlustrechnung nach US-amerikanischen Grundsätzen (US – GAAP)

Ziel der Rechnungslegung ist die Bereitstellung von Informationen. Die Transparenz des Unternehmens soll durch die Veröffentlichung und Berichterstattung aller wesentlichen Ereignisse erreicht werden.